AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Präambel

Der vorliegende Vertrag gilt für alle Buchungen und Vertragsbeziehungen mit der Biokinetics Studio One GmbH, Fürstenlandstrasse 135, CH-9014 St. Gallen (nachfolgend „Anbieterin“). Als Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die mit der Anbieterin in einer vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehung stehen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Mitglieder, Teilnehmende, Interessenten, Besucher, Referenten, Content Creators, Partner sowie sonstige Dritte, die Leistungen der Anbieterin in Anspruch nehmen, im Auftrag oder im Namen der Anbieterin tätig sind oder an von der Anbieterin organisierten Veranstaltungen teilnehmen. Die Buchungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden (Ausnahme sind Sonderfälle gemäss Ziff. 3.5). Der Abschluss des Vertrags setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Kunden ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

1.) Leistungsgegenstand

Nutzungsrecht des Leistungsangebots gilt gemäss Vertragsart im Biokinetics Studio One GmbH bei vorher vereinbarten Terminen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Im folgenden wird der Leistungsgegenstand genauer beschrieben:

1.1) Angebot: Das jeweilige Abonnement bzw. die gebucht Leistung berechtigt sowohl zur Absolvierung eines Termins im Einzeltraining bzw. als Einzelanwendung. Bei Trainings kann je nach Vertrag auch ein Partner-Training (2 Personen absolvieren das Training gemeinsam) gebucht werden. Mehr Details dazu in Ziffer 1.10. Insbesondere das AURUM Abonnement ist kein klassisches Fitness-Abo oder Standard-Abo, sondern ein Personal Training das individuell auf den Kunden abgestimmt wird.

1.2) Keine Übertragbarkeit von AURUM: Es können keine Verträge oder Leistungen von externen AURUM Studios bei der Anbieterin eingelöst oder geltend gemacht werden. Die Anbieterin distanziert sich desweiteren ausdrücklich von sämtlichen anderen Preis- oder Paketangeboten, welche z.b. von anderen AURUM Studios angeboten oder beworben werden. Es können keine Ansprüche aus der Werbung von anderen AURUM Studios oder von AURUM selbst auf die Anbieterin übertragen werden.

1.3) Körperanalyse: Die Körperanalyse und Beratung können nur gemäss gebuchten Paketen genutzt werden und sind, falls nicht anders im Angebot gekennzeichnet, kostenpflicht.

1.4) Equipment: Es besteht kein Anspruch auf bestimmtes Equipment oder Geräte. Der Personal Traininer kann insbesondere die Trainings dynamisch und Anhand der verfügbaren Methoden und Möglicheiten gestalten und anpassen. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn ein Kunde auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmtes Equipment, Geräte oder Übungen nicht mehr durchführen kann oder darf. In diesem Fall ist die Anbieterin berechtigt, alternative Methoden für die Leistungserbringung zu nutzen.

1.5) 24-Stunden Regel: Kostenfreie Stornierung, Terminverschiebung oder Änderung der Terminart sind nur bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn storniert, abgesagt oder verschoben oder erscheint der Kunde unangekündigt (No-Show) nicht zum gebuchten Termin, wird im Falle bestehender Einheiten die entsprechende Einheit automatisch abgezogen. Hat der Kunde ein Flatratemodell oder keine fix definierte Anzahl an Einheiten im Vertrag, wird eine Stornierungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.

1.6) Trainingseinheiten: Für das Absolvieren der gebuchten Trainingseinheiten durch den Kunden stellt die Anbieterin die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Der Kunde muss eine allfällige Hausordnung (die jederzeit implementiert, angepasst und/oder ergänzt werden kann) einhalten und hat den Anweisungen des Personals der Anbieterin Folge zu leisten. Die Trainingseinheiten sind an den vereinbarten Terminen zu absolvieren. Änderungen der Anschrift und/oder der Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung getroffen werden.

1.7) Ort der Leistungserbringung: Ist derzeit die Fürstenlandstrasse 135 in 9014 St. Gallen. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, das Training bzw. die Anwendung auch in anderen Räumlichkeit abzuhalten, welche sich in einem zumutbaren Radius von maximal 10km (Luftline) vom aktuellen Standort befinden. Die Anbieterin ist auch berechtigt, den Standort für gewissen Dienstleistungen permanent innerhalb von diesem Radius zu verlegen. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Widerruf, Rücktritt oder Rückerstattung.

1.8) Verfügbarkeit von Terminen und Slots: Die Anbieterin bietet sowohl persönlich betreute Personaltrainings und Therapien als auch personalfreie Anwendungen an. Es besteht jedoch keinerlei Anspruch auf bestimmte Termine oder Zeitfenster. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, ausschliesslich in einem von ihm gewünschten Zeitraum buchen zu können. Die Anbieterin stellt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen – Personal wie auch Maschinen – ausreichend Slots zur Verfügung. Eine Leistung gilt erst dann als terminllich nicht erfüllbar, wenn der Kunde innert sieben Tagen über die gesamten Öffnungszeiten hinweg weder über die offiziellen Buchungs-Apps noch nach persönlicher Rücksprache mit dem Persona einen verfügbaren Slot erhält. Entscheidend ist hierbei allein die objektive Verfügbarkeit eines Slots, unabhängig davon, ob dieser mit der persönlichen Zeitplanung des Kunden vereinbar ist. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für die individuelle Terminplanung des Kunden. Unabhängig davon ist die Anbieterin steht bestrebt und bemüht, für jeden Kunden die bestmöglichen Zeitslots zu finden.

1.9) Bezeichnung der Verträge: Die Verträge werden grundsätzlich immer mit der Anzahlung Einheiten gekennzeichnet und für was diese Einheiten genutzt werden können also z.B. "52x AURUM" bedeutet 52 Einheiten vom AURUM Personal Training. MZ bedeutet monatliche Zahlung und VZ bedeutet Vorauszahlung.

1.10) Partnerabos: In Partnerabo werden jeweils 2 Einheiten pro Training abgebucht. Bei Partnerabos dürfen die Training nur gemeinsam erfolgen, nicht alleine. In Ausnahmefällen kann eine Person auch mal alleine kommen, es darf aber nicht zur Regel werden. In diesem Fall wird die Einheit genau gleich abgebucht (2 Einheiten pro Training), wie wenn beide gekommen wären.

​2.) Preis und Zahlung

2.1) Preise: Der digital angezeigte und bereits bestätigte Preis des Trainingsabonnements wird mit Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut bestätigt und ist bei Vertragsunterzeichnung mit der Vertragsart zugehörigen Zahlungsmethode zu entrichten. ​

2.2) Zahlungsmethoden: Der gebuchte Tarif ist grundsätzlich bei Vertragsunterzeichnung fällig und zahlbar mit Kreditkarte, Twint oder direkt vor Ort per QR-Code-Überweisung auf das Bankkonto. Laufenden Monats-Abonnements müssen aus organisatorischen Gründen direkt per Kreditkarte abgebucht werden und sind immer sofort nach Erhalt fällig. Die Pflicht zur Zahlung besteht auch dann, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Nicht konsumierte Trainings verfallen nach Ablauf der Laufzeit.

2.3) Zahlungsverzug: Die Biokinetics verzichtet aus ethischen Gründen auf Verzugszinsen. Kommt der Kunde jedoch in einen erheblichen Zahlungsverzug und bezahlt er trotz mehrfacher Mahnungen die gebuchten Leistungen nicht, behalten wir uns das Recht vor, zur Deckung des administrativen, organisatorischen und finanziellen Aufwands eine gestaffelte Gebühren zu erheben: 0 Fr. bis 100 Fr. = 9 Fr. Verzugsgebühr, 100 Fr. bis 500 Fr. = 45 Fr. Verzugsgebühr, 500 Fr. bis 1'100 Fr. = 90 Fr. Verzugsgebühr, 1'000 Fr. bis 2'000 Fr. = 180 Fr. Verzugsgebühr, 2'000 Fr. bis 3'000 Fr. = 270 Fr. Verzugsgebühr, 3'000 Fr. bis 4'000 Fr. = 360 Fr. Verzugsgebühr, 4'000 Fr. bis 5'000 Fr. = 450 Fr. Verzugsgebühr, 5'000 Fr. bis 6'000 Fr. = 540 Fr. Verzugsgebühr. Diese Gebühren dienen nicht der Bestrafung und sind keine Verzugszinsen, sondern sie dienem dem Ausgleich für die wirtschaftlichen Folgen, die durch verspätete Zahlungen entstehen – insbesondere bei Liquiditätsengpässen und Folgekosten für den laufenden Betrieb.

2.4) Mahngebühren: Die erste Erinnerung erfolgt in Form einer kostenlosen Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, kann mit der zweiten und dritten Mahnung jeweils eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben werden.


2.5) Zahlungsverzug monatliche Zahlungen oder Ratenzahlung: Sollte ein Kunde mit einer monatlichen Zahlung oder einer Ratenzahlung mit mehr als einer Rate in Zahlungsverzug kommen, oder wiederholt mit seinen monatlichen Raten in Verzug geraten, ist die Anbieterin berechtigt, den vollen Betrag für das Abo über die gesamte Laufzeit einzuverlangen. Bei Flex Abos bzw. monatlichen Abos ohne fixe Laufzeit, ist eine Vorauszahlung von 4 Monaten zu leisten.

2.6) Monatliche Zahlungen: Monatlich zahlbare Abonnements – wie z.B. Flex-Abos – sind ausschliesslich mittels gültiger Kreditkarte zu begleichen. Gibt der Kunde keine gültige Kreditkarte an oder ist die hinterlegte Karte nicht belastbar, ist er verpflichtet, umgehend vor Ort gemeinsam mit einem Mitarbeitenden von Biokinetics eine gültige Karte zu hinterlegen. Verweigert der Kunde nachträglich die Angabe einer Kreditkarte oder bleibt eine funktionierende Zahlungsmethode aus, ist Biokinetics berechtigt, die gesamte Abogebühr im Voraus zu verlangen. Bei Flex-Abos entspricht dies einer Vorauszahlung von 4 Monaten gemäss der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

2.7) Kreditkartendaten: Gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an, so stimmt er ausdrücklich zu, dass diese Kreditkartendaten auch für zukünftige Abbuchungen verwendet werden dürfen. Dies auch gilt insbesondere dann, wenn sich ein Abonnement automatisch verlängert hat. Wenn der Kunde z.B. vorher bereits monatlich bezahlt hat, wird in diesem Fall wird die monatliche Abbuchung über diese Kreditkarte vorgenommen. Auch bei einer erneuten einmaligen Zahlung, kann bei hinterlegter Kreditkarten bei der Aboverlängerung diese Abbuchung durchgeführt werden.

2.8) Sonderaufwände, Chargebacks: Werden durch den Kunden Sonderaufwände, z. B. durch Umbuchungen von Abonnements, Stornierungen oder Ausbuchungen von bereits gestellten Rechnungen, Rückabwicklungen von Verträgen sowie insbesondere Chargebacks (Rückbuchungen) einer Kreditkarte verursacht, so muss der Kunde die Anbieterin für diese Aufwände vollständig entschädigen. Die Anbieterin kann diese Aufwände mit 120 Fr. (exkl. MWST) pro Stunde verrechnen. Bei Chargeback-Verfahren wird zusätzlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag oder mindestens 100 Fr. pro Transaktion in Rechnung gestellt. Sollte durch eine Bank ein Chargeback-Verfahren (Rückbuchungsverfahren) durchgeführt werden, hat der Kunde ausserdem allfällige Transaktionsgebühren dafür zu tragen und muss die entsprechenden Ausstände an die Anbieterin ausgleichen.

2.9) Leistung nur bei Zahlung: Die Anbieterin behält sich das Recht vor, in Falle einer nicht erfolgten bzw. einer überfälligen Zahlung die Zugang zu den Leistungen zu sperren, solange bis der Zahlungseingang erfolgt ist. Das Sperren der Leistungen entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung des Vertrages und der Zahlung. Die Leistung ist unabhäning von der Nutzung zu bezahlen. Sollte der Kunden wegen nicht oder zu spät erfolgten Zahlungen für Leistungen gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Vertragsverlängerung, Vergütung oder Gutschrift von Einheiten.

3.) Pausierung, Krankheitsfall

3.1) Pausierung/Suspend: Die Anbieterin gewährt im beiderseitigen Einvernehmen nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweis es oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsgebers über einen beruflichen bedingten Auslandsaufenthalt, eine Ruhezeit. Die Ruhezeit wird an die Nutzungslaufzeit angehängt (sofern Ziff. 3.3 bzw. 3.4 erfüllt ist). Eine Pausierung oder ein Vertragsunterbruch (egal aus welchem Grund) führt nicht zu einer Verschiebung der Kündigungsfrist. Was sich verlängert ist nur die Nutzungsdauer, also das Enddatum der aktuellen Vertragsperiode.

3.2) Urlaub/Ferien: Urlaube können nach Absprache mit den Coaches genehmigt werden. Diese Genehmigung ist nur dann gültig, wenn folgenden Punkte eingehalten werden:

- Urlaube müssen mindestes 1 Woche vor Urlaubsantritt gemeldet werden
- Es dürfen keine einzelne Tage genehmigt werden, der Urlaub muss immer mindestens 1 Woche (7 Tage) umfassen
- Jahres-Abonnemente dürfen maximal 8 Wochen (56 Tage) Urlaube pro Kunde und Kalenderjahr pausiert werden
- Halbjahres-Abonnemente dürfen maximal 4 Woche (28 Tage) Urlaube pro Kunde und Halbes Kalenderjahr pausiert werden
- Kürzeres Abonnementlaufzeiten und/oder 10er Karten können nicht mit Urlaub pausiert werden

3.3) Unverzügliche Meldung von Pausierung/Suspend: Jeglich Attest oder Nachweis für eine Pausierung muss unverzüglich an der Anbieterin gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen die länger als 2 Wochen vom Attest-Datum zurückliegen bzw. bei Urlauben nicht mindestens 1 Woche vor Urlaubsantritt gemeldet werden (vgl. Ziff. 3.3), können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese erst kurz vor Ablauf bzw. nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit gemacht wird. Urlaube können niemals nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit nachgereicht werden. Mündliche Meldung sind nicht anerkannt. Die Belege müssen schriftlich erfolgen.


3.4) Längere Krankheit oder Unfall: Eine längere Krankheit oder ein Unfall liegt vor, wenn der Kunde aufgrund eines ärztlich bestätigten Gesundheitszustandes während mindestens 6 Monaten (aufeinanderfolgende Tage) vollständig an der Nutzung der angebotenen Leistungen gehindert ist. In diesem Fall kann das Abonnement wie bei einer normalen Pausierung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Dauer der Pausierung. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Alternativ kann das Abonnement auf ein im gleichen Haushalt lebendes Familienmitglied übertragen werden.

4.) Kündigung & Automatische Verlängerung


4.1) Kündigungsanfrageformular: Um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen, muss die Kündigung über das Formular auf biokinetics.ch/kuendigungsanfrage erfolgen. Nur so kann unser System deine Anfrage korrekt zuordnen und bearbeiten. Kündigungen auf anderem Weg (z. B. per Telefon, Whatsapp, E-Mail, Brief, etc.) können leider nicht verbindlich entgegengenommen werden. Nach Absenden des Formulars erhältst du eine Eingangsbestätigung. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie vollständig, korrekt und fristgerecht eingegangen ist. Sollten Angaben fehlen oder unklar sein (z. B. Vertragsnummer, Laufzeit, Aboart), kontaktiert dich unser Team zur Klärung. Wichtig: Mündliche Kündungen bei einem Coach sind NICHT zulässig.

4.2) Kündigungsfristen: Soll das Abonnement nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht verlängert werden, muss die Kündigung über das offizielle Kündigungsformular gemäss Ziff. 4.1 innerhalb der nachstehenden Fristen eingereicht werden.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung wie oben beschrieben, verlängert sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit zum jeweils gültigen Listenpreis. Wurde schriftlich ein Spezialpreis für die nächste Vertragslaufzeit vereinbart, gilt dieser auch für die entsprechende Verlängerung.

Eine Kündigung kann frühestens ab der Hälfte der vereinbarten Vertragslaufzeit eingereicht werden. Die Kündigungsfristen sind wie folgt:

- 12-Monats-Abonnement (und längere Laufzeiten): spätestens 2 Monate vor Ablauf

- 6-Monats-Abonnement: spätestens 2 Monate vor Ablauf

- 3-Monats-Abonnement oder 10er-Session: spätestens 1 Monat vor Ablauf

- Flex-Abo / Monatsabo: Kündigungsfrist 4 Monate auf den jeweiligen monatlichen Verlängerungstermin

4.3) Benachrichtigung: Die Anbieterin ist nicht verpflichtet den Kunden vor einer automatischen Verlängerung gesondert zu benachrichten. Der Kunde kann sich nicht auf als Fehlen solcher Benachrichtungen berufen, wenn er die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Er ist angehalten sich im Sinne der Eigenverantwortung rechtzeitig mit der Anbieterin diesbezüglich in Verbindung zu setzen.

4.4) Ungültigkeit von mündliche Absprachen: Mündliche Absprachen sind nicht ausreichend um ein Abo zu kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich wie in Ziff. 4.) Kündigungsanfrage mittels dem elektronischen Kündigungsformular erfolgen. Falls keine schriftliche Kündigung erfolgt oder diese nicht über das vorgegeben Formar erfolgt, verlängert sich das Abo automatisch um die Laufzeit und den offiziellen Listenpreis.

4.5) Verfallende Einheiten: Sämtliche Einheiten verfallen nach den entsprechenden Laufzeiten der Abonnements in welchen diesen gekauft werden. Wenn sich z.B. ein Abo für eine gekaufte 10er Karte nach der Laufzeit von 3 Monaten verlängert, jedoch nicht alle Einheiten aufgebraucht wurden, verfallen diese nicht aufgebrauchten Einheiten ersatzlos und es stehen mit der erfolgreichen Vertragsverlängerung wieder 10 frischen Einheiten für die neue Laufzeit von den nächsten 3 Monaten zur Verfügung.

5.) Rücktrittsrecht, Rückerstattungen

5.1) Widerrufs- und Rücktrittsrecht: Es besteht kein Widerrufsrecht, kein Rücktrittsrecht und keine Rückerstattungsrecht. Insbesondere eine Rückerstattung des Abonnement-Betrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Zahlungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Die Trainingseinheiten können während der vertraglich vereinbarten Dauer ab Beginn der Vertragslaufzeit genutzt werden. Sollte es den Bedarf einer Vertragsunterbrechung geben, ist dies der Anbieterin vor dem Ablauf dieser Frist schriftlich mitzuteilen.

5.2) Todesfall: Im Todesfall kann der Vertrag ausserordentlich beendet oder auf ein Familienmitglied übertragen werden. Bereits geleistete Zahlungen könne nicht zurückerstattet werden.

5.3) Wohnsitzverlegung: Bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes an einen Ort, der mindestens 50 km vom Studiostandort entfernt liegt, kann der Vertrag ausserordentlich per Ende des folgenden Monats gekündigt oder auf ein Familienmitglied übertragen werden. Bereits geleistete Zahlungen können nicht zurückerstattet werden.

6.) Hinweise zur Datenverarbeitung

6.1) Allgemeinde Datenverarbeitung: Die Anbieterin erhebt, verarbeitet und nutzt Personendaten ihrer Kundinnen und Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Ohne Einwilligung werden Daten nur soweit bearbeitet, wie dies für den Abschluss und die Durchführung des Vertragsverhältnisses, für die Inanspruchnahme und Abrechnung von angebotenen Leistungen, sowie für Werbezwecke von der Anbieterin an den Kunden erforderlich ist. Mehr Details finden sich in unseren Datenschutzerklärungen.

6.2) Kontaktierung zu Werbezwecken: Mit der Erteilung eines Auftrags, dem Ausfüllen eines Onlineformulars, der Teilnahme an Wettbewerben oder der Reaktion auf Onlinewerbung, sowie der Interaktion auf Socialmediaplattformen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, von der Anbieterin auch zu Werbezwecken kontaktiert zu werden. Hierfür können insbesondere E-Mail, SMS oder WhatsApp genutzt werden.

6.3) Foto-, Video- und Audioaufnahmen: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklären sich Kundinnen und Kunden, Teilnehmende, Mitwirkende sowie Content Creators, Referenten, Partner und sonstige Dritte damit einverstanden, dass im Rahmen von Trainings, Kursen, Seminaren, Events oder sonstigen Angeboten der Biokinetics Studio One GmbH sowie bei Veranstaltungen, die im Namen oder im Auftrag der Biokinetics Studio One GmbH durchgeführt werden, Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen erstellt werden dürfen. Vor der Aufnahme wird nach Möglichkeit um das Einverständnis gebeten. Eine Aufnahme kann selbstverständlich abgelehnt werden.

6.4) Nutzungsrechte: Die Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden, Mitwirkenden sowie Content Creators, Referenten, Partner und sonstige Dritte räumen der Biokinetics Studio One GmbH an sämtlichen im Rahmen der Angebote oder Veranstaltungen erstellten Aufnahmen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares, unwiderrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere:

die Verwendung zu Werbe- und Marketingzwecken (z. B. Webseite, Social Media, Printmedien, Newsletter, Broschüren und Plakate),

die Nutzung zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken (z. B. interne Schulungen, E-Learning, Onlinekurse und Plattformen),

die Veröffentlichung in Präsentationen, Fachbeiträgen sowie weiteren Kommunikationsmitteln der Biokinetics Studio One GmbH.

6.5) Vergütung und Rechte: Aus der Erstellung oder Nutzung der Aufnahmen entstehen keinerlei Vergütungs-, Entschädigungs- oder sonstige Ansprüche. Die Biokinetics Studio One GmbH stellt sicher, dass erforderliche Rechte Dritter (z. B. von Fotografen, Kameraleuten oder Produzenten) ordnungsgemäss eingeholt werden. Soweit für die vertragsgemässe Nutzung der Aufnahmen erforderlich, verzichten die in Ziff. 6.3 genannten Personen auf die Geltendmachung eigener Persönlichkeits- und Urheberrechte.

6.6) Datenschutz: Die Erstellung und Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (Schweizer DSG sowie, sofern anwendbar, der EU-DSGVO). Die Aufnahmen werden ausschliesslich für die in diesen AGB genannten Zwecke verwendet. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Biokinetics Studio One GmbH geregelt.

7.) Haftung

Kann die Anbieterin ihre vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ausfälle ganz, teilweise oder nicht rechtzeitig erbringen (z. B. infolge einer vollständigen oder teilweisen Studioschliessung oder sonstiger Einschränkungen), bestehen – soweit gesetzlich zulässig – weder Haftungs-, Schadenersatz-, Rückerstattungs-, Vertragsverlängerungs- noch sonstige Entschädigungsansprüche des Kunden gegenüber der Anbieterin.

Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, insbesondere, aber nicht abschliessend, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit, Krieg, Terror, Streiks sowie Ausfälle der Strom-, Energie-, Telekommunikations- oder sonstigen öffentlichen Infrastruktur.

Als besondere Ausfälle gelten insbesondere Maschinen-, Geräte-, Software-, IT- oder Systemstörungen, auf welche die Anbieterin keinen direkten Einfluss hat, sowie krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle von Personal Coaches, Mitarbeitenden, Referenten oder sonstigen Leistungserbringern.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung der Anbieterin für direkte oder indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Gesellschafter, Inhaber, Organe, Geschäftsführer, Mitarbeitende, Personal Coaches sowie beigezogene Partner der Anbieterin.

Die Nutzung sämtlicher Angebote erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Der Kunde bestätigt, über die mit Kraft-, EMS-, HIT-, Ausdauer- und sonstigen Trainings verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherungsdeckung ist ausschliesslich Sache des Kunden.

Der Kunde bestätigt, sich bei Vertragsabschluss in einem gesundheitlichen Zustand zu befinden, der die Teilnahme an den gebuchten Angeboten erlaubt. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, ist die Anbieterin berechtigt, eine ärztliche Bestätigung zu verlangen oder den Buchungsantrag beziehungsweise die weitere Teilnahme abzulehnen.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei Vorauszahlungen auf Abonnemente oder sonstige Leistungen ein wirtschaftliches Risiko besteht. Der gewährte Rabatt bzw. Preisvorteil stellt die Gegenleistung für die Vorauszahlung und die damit verbundene Risikoübernahme durch den Kunden dar.

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, Nachlassstundung, Liquidation, eines Konkurses, eines Unternehmensverkaufs, einer Standortverlegung oder einer sonstigen Beendigung oder wesentlichen Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Anbieterin können vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise entfallen oder nicht mehr erbracht werden. Der Kunde anerkennt dieses Risiko ausdrücklich. Soweit gesetzlich zulässig, bestehen in diesen Fällen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, Vertragsverlängerung oder sonstige Entschädigungen.

Sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis richten sich ausschliesslich gegen die Biokinetics Studio One GmbH. Der der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung persönlicher Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern, Inhabern, Organen, Geschäftsführern und Mitarbeitenden der Anbieterin.

8.) Gesundheitsanforderungen

Der Kunde ist verpflichtet den aktuelle Gesundheitsfragebogen der Anbieterin auszufüllen und vor Beginn jedes Trainings und jeder Behandlung seine Gesundheitszustand PROAKTIV bekannt zu geben. Er bestätigt ausdrücklich, dass er die Hinweise zur Gesundheitsanforderung gelesen und verstanden hat Veränderungen des Gesundheitszustandes müssen der Anbieterin umgehend und ohne Aufforderung oder Erinnerung schnellstmöglich mitgeteilt werden.​

Im Folgenden ein Auszug (nicht vollständig oder abschliessend) als aus einigen wichtigen Kontraindikationen. Beim Vorliegen oder Auftreten der folgenden Kontraindikationen darf grundsätzlich keine Anwendung durchgeführt werden bzw. der Kunde muss seinen Arzt vorab konsultieren.

- Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen und entzündliche Prozesse

- Kürzlich vorgenommene Operationen

- Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörungen

- Stents und Bypässe, die weniger als 6 Monate aktiv sind

- Unbehandelter Bluthochdruck

- Diabetes Mellitus

- Schwangerschaft

- Elektrische Implantate, Herzschrittmacher

- Herz-Rhythmus-Störung

- Tumor und Krebserkrankung

- Blutungsstörung, Blutungsneigung (Hämophilie)

- Neuronale Erkrankung, Epilepsie, schwere Sensitivitätsstörungen

- Bauchwand- und Leistenhernie

- Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmittel

- Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose

- Akute Neuralgien

- Bandscheibenvorfälle

- Implantate, die älter als 6 Monate sind

- Erkrankungen der inneren Organe und insbesondere Nierenerkrankungen

- Kardiovaskuläre Erkrankungen

- Bewegungskinetosen

- Grössere Flüssigkeitsansammlungen im Körper, Ödeme

- Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme

- Verbrennungen

- Besondere Medikamente

Unsere Personal Training sind hoch intensiv. Trinken Sie vorher ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5 l) und brechen Sie das Training bei Unwohlsein umgehend ab. Vermeiden Sie zusätzliche körperliche Anstrengung am gleichen Tag.

9.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.​

10.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist St. Gallen.​

Öffnungszeiten

MO-FR 07:00-20:00
SA 08:00-16:00

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Kontakt

Biokinetics Zentrum für

Longevity, Health & Training

Fürstenlandstrassse 135

9014 St. Gallen

+41 78 220 21 17

(Whatsapp und Telefon)

[email protected]

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