Präambel
Der vorliegende Vertrag gilt für alle Buchungen des Kunden von Leistungen der Biokinetics Studio One GmbH (nachfolgend „Anbieter“). Die Buchungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden (Ausnahme sind Sonderfälle gemäss Punkt 3.3). Der Abschluss des Vertrags setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.) Leistungsgegenstand
Nutzungsrecht des Leistungsangebots gilt gemäss Vertragsart im Biokinetics Studio One GmbH bei vorher vereinbarten Terminen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Im folgenden wird der Leistungsgegenstand genauer beschrieben:
1.1) Das jeweilige Abonnement bzw. die gebucht Leistung berechtigt sowohl zur Absolvierung eines Termins im Einzeltraining bzw. als Einzelanwendung. Spezialkonditionen Aurum: 10 Trainingseinheiten sind auch in jedem anderen AURUM Studio (sofern das anderen AURUM Studio dies anbietet) während der Vertragslaufzeit absolvierbar. Beim AURUM Training kann je nach Vertrag auch ein Partner-Training (2 Personen absolvieren das Training gemeinsam) gebucht werden. Dies gilt nur für AURUM und nicht für die anderen Anwendungen und Trainings. Das AURUM Abonnement ist kein klassisches Fitness-Abo oder Standard-Abo, sondern ein Personal Training das individuell auf den Kunden abgestimmt wird.
1.2) Körperanalyse und Beratung können nur gemäss gebuchten Paketen genutzt werden und sind, falls nicht anders im Angebot gekennzeichnet, kostenpflicht
1.3) Es besteht kein Anspruch auf bestimmtes Equipment oder Geräte. Der Personal Traininer kann insbesondere die Trainings dynamisch und Anhand der verfügbaren Methoden und Möglicheiten gestalten und anpassen. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn ein Kunde auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmtes Equipment, Geräte oder Übungen nicht mehr durchführen kann oder darf. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, alternative Methoden für die Leistungserbringung zu nutzen.
1.4) Kostenfreie Stornierung, Terminverschiebung oder Änderung der Terminart sind nur bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn storniert, abgesagt oder verschoben oder erscheint der Kunde unangekündigt (No-Show) nicht zum gebuchten Termin, wird im Falle bestehender Einheiten die entsprechende Einheit automatisch abgezogen. Hat der Kunde ein Flatratemodell oder keine fix definierte Anzahl an Einheiten im Vertrag, wird eine Stornierungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.
1.5) Für das Absolvieren der gebuchten Trainingseinheiten durch den Kunden stellt der Anbieter die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Der Kunde muss eine allfällige Hausordnung (die je-derzeit implementiert, angepasst und/oder ergänzt werden kann) einhalten und hat den Anweisungen des Personals des Anbieters Folge zu leisten. Die Trainingseinhei-ten sind an den vereinbarten Terminen zu absolvieren. Änderungen der Anschrift und/oder der Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwi-schen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.
1.6) Ort der Leistungserbringung ist derzeit die Fürstenlandstrasse 135 in 9014 St. Gallen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, das Training bzw. die Anwendung auch in anderen Räumlichkeit abzuhalten, welche sich in einem zumutbaren Radius von maximal 10km (Luftline) vom aktuellen Standort befinden. Der Anbieter ist auch berechtigt, den Standort für gewissen Dienstleistungen permanent innerhalb von diesem Radius zu verlegen. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Widerruf, Rücktritt oder Rückerstattung.
2.) Preis und Zahlung
2.1) Der digital angezeigte und bereits bestätigte Preis des Trainingsabonnements wird mit Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut bestätigt und ist bei Vertragsunterzeichnung mit der Vertragsart zugehörigen Zahlungsmethode zu entrichten.
2.2) Der gebuchte Tarif wird bei Vertragsunterzeichnung für die gesamte Laufzeit bei der Zahlungsmethode "Rechnung" mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen fällig. Allfällige BAR Zahlungen sind sofort fällig. Kreditkarten-Zahlungen werden bei Einmalzahlung sofort fällig, und bei laufenden Monats-Abonnements automatisch abgebucht. Monatlich zahlbare Abonnements – wie z.B. Flex-Abos – sind immer sofort nach Erhalt fällig und haben keine Zahlungsfrist.
2.3) Die Pflicht zur Zahlung besteht auch dann, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Nicht konsumierte Trainings verfallen nach Ablauf der Laufzeit ersatzlos. Kommt der Kunde mit einem fälligen Betrag ganz oder teilweise in Verzug, wird der noch offene Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Des Weiteren wegen Verzugsgebühren (Punkt 2.4) und Mahngebühren (Punkt 2.5) fällig. Weitere zusätzlich anfallende Spesen (z. B. für Inkasso, rechtliche Schritte, Betreibungen) werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
2.4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, zur Deckung des erhöhten administrativen, organisatorischen und finanziellen Aufwands eine gestaffelte Verzugsgebühr zu erheben: 0 Fr. bis 100 Fr. = 9 Fr. Verzugsgebühr, 100 Fr. bis 500 Fr. = 45 Fr. Verzugsgebühr, 500 Fr. bis 1'100 Fr. = 90 Fr. Verzugsgebühr, 1'000 Fr. bis 2'000 Fr. = 180 Fr. Verzugsgebühr, 2'000 Fr. bis 3'000 Fr. = 270 Fr. Verzugsgebühr, 3'000 Fr. bis 4'000 Fr. = 360 Fr. Verzugsgebühr, 4'000 Fr. bis 5'000 Fr. = 450 Fr. Verzugsgebühr, 5'000 Fr. bis 6'000 Fr. = 540 Fr. Verzugsgebühr. Diese Gebühren dienen nicht der Bestrafung und sind keine Verzugszinsen, sondern sie dienem dem Ausgleich für die wirtschaftlichen Folgen, die durch verspätete Zahlungen entstehen – insbesondere bei Liquiditätsengpässen und Folgekosten für den laufenden Betrieb.
2.5) Die erste Mahnstufe erfolgt in Form einer kostenlosen Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, kann mit der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben werden. Bei weiterer Nichtzahlung wird eine dritte Mahnung versendet, wofür eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 20.00 anfällt. Die Mahngebühren dienen der Deckung des administrativen Aufwands für Kommunikation, Verwaltung und Zahlungsüberwachung. Insgesamt werden maximal zwei kostenpflichtige Mahnstufen angewendet. Oben genannte Verzugsgebühren fallen zusätzlich an.
2.6) Sollte ein Kunde mit einen Abo mit montlicher Zahlung mit mehr als einer Rate in Zahlungsverzug kommen, oder wiederholt mit seinen monatlichen Raten in Verzug geraten, ist der Anbieter berechtigt, den vollen Betrag für das Abo über die gesamte Laufzeit einzuverlangen.
2.7) Monatlich zahlbare Abonnements – wie z.B. Flex-Abos – sind ausschliesslich mittels gültiger Kreditkarte zu begleichen. Gibt der Kunde keine gültige Kreditkarte an oder ist die hinterlegte Karte nicht belastbar, ist er verpflichtet, umgehend vor Ort gemeinsam mit einem Mitarbeitenden von Biokinetics eine gültige Karte zu hinterlegen. Verweigert der Kunde nachträglich die Angabe einer Kreditkarte oder bleibt eine funktionierende Zahlungsmethode aus, ist Biokinetics berechtigt, die gesamte Abogebühr im Voraus zu verlangen. Bei Flex-Abos entspricht dies einer Vorauszahlung von 4 Monaten gemäss der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
2.8) Der Anbieter distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen anderen Preis oder Paketangeboten, welche z.b. von anderen AURUM Filiale angeboten werden. Es können keine Ansprüche aus der Werbung von anderen AURUM Studios oder von AURUM selbst auf den Anbieter übertragen werden.
3.) Rücktrittsrecht, Pausierung, Krankheitsfall
3.1) Es besteht kein Widerrufsrecht und kein Rücktrittsrecht. Eine Rückerstattung des Abonnement-Betrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Trainingseinheiten können während der vertraglich vereinbarten Dauer ab Beginn der Vertragslaufzeit genutzt werden. Sollte es den Bedarf einer Vertragsunterbrechung geben, ist dies dem Anbieter vor dem Ablauf dieser Frist schriftlich mitzuteilen.
3.2) Pausierung: Der Anbieter gewährt im beiderseitigen Einvernehmen nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweis es oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsgebers über einen beruflichen bedingten Auslandsaufenthalt, eine Ruhezeit. Die Ruhezeit wird an die Nutzungslaufzeit angehängt. Eine Pausierung oder Vertragsunterbruch wegen Krankheit (z. B. durch Arztzeugnis) führt in der nicht automatisch zu einer Verschiebung der Kündigungsfrist. Was sich verlängert ist nur die Nutzungsdauer, also das Enddatum der aktuellen Vertragsperiode.
3.3) Im Krankheits- oder Todesfall bzw. im Falle, dass eine auf dem Gesundheitsfragebogen genannte Erkrankung eintreten sollte, welche das Nutzen der Anwendungen für einen längeren, unbestimmten Zeitraum unmöglich macht, kann das Abo an ein Familienmitglied abgetreten werden, einzig eine Rückerstattung ist nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei einer Verlegung des Wohnortes des Kunden möglich. Der neue Wohnort muss mindestens 50 km vom Studiostandort entfernt sein. Diese ausserordentliche Kündigung tritt mit dem folgenden Monatsersten nach der Vorlage einer Meldebestätigung in Kraft.
4.) Kündigungsanfrage
Um den Kündigungsprozess einheitlich und unkompliziert zu gestalten, muss jede Kündigung ZWINGEND über die Kündigungsanfrage unter folgendem Link eingereicht werden: https://biokinetics.ch/kuendigungsanfrage. Bitte beachte, dass eine Kündigung ausschliesslich über dieses Formular gültig ist und nur dann bearbeitet werden kann. Nach dem Absenden der Kündigungsanfrage erhältst du eine Bestätigung per E-Mail, dass dein Antrag geprüft wird. WICHTIG: Das Absenden der Kündigungsanfrage bedeutet noch keine gültige Kündigung! Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie von uns offiziell bestätigt wurde. Falls alle Angaben korrekt sind, erhältst du eine Bestätigung, dass die Kündigung erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte deine Anfrage verspätet eintreffen, Unklarheiten bestehen, Angaben fehlen oder zur allgemeinen Qualitätssicherung, wird sich ein Mitarbeiter von Biokinetics persönlich mit dir in Verbindung setzen.
5.) Kündigungsfrist & Automatische Verlängerung
Falls eine Verlängerung nicht gewünscht ist, muss das Abo mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten vor Ablauf SCHRIFTLICH gekündigt werden! (Ausnahme: 10er Sessions können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Bei den Spezialabos wie "Flexabos" bzw. "Monatsabos" verlängert sich das Abo automatisch jeden Monat und kann mit einer Kündigungfrist von 4 Monate gekündigt werden.) Wichtig: Mündliche Absprachen sind nicht ausreichend um ein Abo zu kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Falls keine schriftliche Kündigung erfolgt verlängert sich das Abo automatisch um die Laufzeit und den offiziellen Listenpreis (alternativ zum Listenpreis kann auch der Rabatt von der ersten Zahlung für die weitere Laufzeit gelten, falls dies schriftlich abgemacht wurde).
Sämtliche Einheiten verfallen nach den entsprechenden Laufzeiten der Abonnements in welchen diesen gekauft werden. Wenn sich z.B. ein Abo für eine gekaufte 10er Karte nach der Laufzeit von3 Monaten verlängert, jedoch nicht alle Einheiten aufgebraucht wurden, verfallen diese nicht aufgebrauchten Einheiten ersatzlos und es stehen mit der erfolgreichen Vertragsverlängerung wieder 10 frischen Einheiten für die neue Laufzeit von den nächsten 3 Monaten zur Verfügung.
6.) Sonderaufwände, Chargebacks
Werden durch den Kunden Sonderaufwände, z. B. durch Umbuchungen von Abonnements, Stornierungen oder Ausbuchungen von bereits gestellten Rechnungen, Rückabwicklungen von Verträgen sowie insbesondere Chargebacks (Rückbuchungen) einer Kreditkarte verursacht, so muss der Kunde den Anbieter für diese Aufwände vollständig entschädigen. Der Anbieter kann diese Aufwände mit 120 Fr. (exkl. MWST) pro Stunde verrechnen. Bei Chargeback-Verfahren wird zusätzlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag oder mindestens 100 Fr. pro Transaktion in Rechnung gestellt. Sollte durch eine Bank ein Chargeback-Verfahren (Rückbuchungsverfahren) durchgeführt werden, hat der Kunde ausserdem allfällige Transaktionsgebühren dafür zu tragen und muss die entsprechenden Ausstände per Banküberweisung an die Anbieterin ausgleichen.
7.) Fotos & Bilder
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erteilt der Kunde die ausdrücklichen Genehmigung, dass die Biokinetics Studio One GmbH alle Bilder oder Fotos von ihm bzw. ihr, die während der Trainings gemacht wurden, uneingeschränkt für Werbezwecke oder im Bereich Socialmedia verwendet und nutzen darf. Es können keine Vergütungen oder andere Rechte geltend gemacht werden.
8.) Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, sowie besondere Ausfälle,
Für den Fall, dass das Studio der Anbieterin aufgrund eines nicht von ihr zu verschuldenden Ereignisses "höherer Gewalt" und/oder wegen"besonderen Ausfällen" die Vereinbarung gar nicht (beispielsweise infolge einer vollständigen Schliessung des Studios), nicht vollständig (z.B. aufgrund einer Teilschliessung oder vorübergehenden Schliessung des Studios) oder nicht rechtzeitig (Verzug) erfüllt, bestehen keine Haftung der Anbieterin und keine Schadenersatzansprüche des Mitgliedes (insbesondere in Form einer Rückvergütung für bereits geleistete Beiträge oder Verlängerung der Vertragsdauer) gegenüber der Vertragspartnerin bzw. der Anbieterin. Als höhere Gewalt im Sinne der vorliegenden Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle bzw. Einflussbereiches der Parteien, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien und Pandemien, behördlich angeordnete Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und/oder Sicherheit oder der Ausfall öffentlicher Infrastrukturanlagen (wie Werke der Strom- und Energieversorgung). Als besondere Ausfälle gelten Ausfälle, welche auf Grund von Maschinen- oder Softwareproblemen verursacht wurden, auf welche die Anbieterin direkt keinen Einfluss hat. Ebenso gelten krankheitsbedingte Ausfälle von Personal Coaches und Mitarbeiter als besondere Ausfälle.
9.) Haftung
Jegliche weitere Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, unter allen Titeln ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden etc. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden des Anbieters. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass ihm die mit Kraftsport verbundenen Risiken bestens bewusst sind und er entsprechend darüber aufgeklärt wurde. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde bestätigt, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer gesundheitlichen Verfassung zu befinden, die für das HIT-Training erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte der Anbieter Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Kunden haben, kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender gesundheitlicher Status heraus, kann der Anbieter den Buchungsantrag ablehnen.
Bei einem Konkurs, Verkauf, Standortverschiebung oder bei Beendigung der Geschäftstätigkeit des Anbieters, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung von Beiträgen, selbst dann nicht, wenn das Abonnement noch verbleibende Restlaufzeit hat. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, die Anbieterin, sowie deren Inhaber und Organe, in diesem Fall schadlos zu halten. Die Konsequenzen der vorliegenden Erklärung sind dem Kunden vollumfänglich bekannt und er wurde vom Anbieter entsprechend darüber aufgeklärt. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, Alles gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich vollumfänglich damit einverstanden.
10.) Gesundheitsanforderungen
Der Kunde ist verpflichtet den aktuelle Gesundheitsfragebogen vom Anbieter ausfüllen und vor Beginn jedes Trainings und jeder Behandlung seine Gesundheitszustand bekannt zu geben. Er bestätigt ausdrücklich, dass er die genannten Hinweise zur Gesundheitsanforderung gelesen und verstanden hat Veränderungen des Gesundheitszustandes müssen dem Anbieter umgehend und ohne Aufforderung oder Erinnerung schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Beim Vorliegen oder Auftreten der folgenden „absoluten“ Kontraindikationen darf grundsätzlich keine Anwendung durchgeführt werden:
- Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen und entzündliche Prozesse
- Kürzlich vorgenommene Operationen
- Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörungen
- Stents und Bypässe, die weniger als 6 Monate aktiv sind
- Unbehandelter Bluthochdruck
- Diabetes Mellitus
- Schwangerschaft
- Elektrische Implantate, Herzschrittmacher
- Herz-Rhythmus-Störung
- Tumor und Krebserkrankung
- Blutungsstörung, Blutungsneigung (Hämophilie)
- Neuronale Erkrankung, Epilepsie, schwere Sensitivitätsstörungen
- Bauchwand- und Leistenhernie
- Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmittel
Beim Vorliegen oder Auftreten von „relativen“ Kontraindikationen darf grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Freigabe erfolgen:
- Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose
- Akute Neuralgien
- Bandscheibenvorfälle
- Implantate, die älter als 6 Monate sind
- Erkrankungen der inneren Organe und insbesondere Nierenerkrankungen
- Kardiovaskuläre Erkrankungen
- Bewegungskinetosen
- Größere Flüssigkeitsansammlungen im Körper, Ödeme
- Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme
- Verbrennungen
- Entsprechende Medikamente
Das AURUM-Training ist hoch intensiv. Trinken Sie vorher ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5 l) und brechen Sie das Training bei Unwohlsein umgehend ab. Vermeiden Sie zusätzliche körperliche Anstrengung am gleichen Tag.
11.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
12.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist St. Gallen.
Öffnungszeiten
MO-FR 07:00-20:00
SA 08:00-16:00
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Kontakt
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Fürstenlandstrassse 135
9014 St. Gallen
+41 78 220 21 17
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