AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Präambel

Der vorliegende Vertrag gilt für alle Buchungen und Vertragsbeziehungen mit der Biokinetics Studio One GmbH, Fürstenlandstrasse 135, CH-9014 St. Gallen (nachfolgend „Anbieterin“). Als Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die mit der Anbieterin in einer vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehung stehen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Mitglieder, Teilnehmende, Interessenten, Besucher, Referenten, Content Creators, Partner sowie sonstige Dritte, die Leistungen der Anbieterin in Anspruch nehmen, im Auftrag oder im Namen der Anbieterin tätig sind oder an von der Anbieterin organisierten Veranstaltungen teilnehmen. Die Buchungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden (Ausnahme sind Sonderfälle gemäss Ziff. 3.5). Der Abschluss des Vertrags setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Kunden ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

1.) Leistungsgegenstand

Nutzungsrecht des Leistungsangebots gilt gemäss Vertragsart im Biokinetics Studio One GmbH bei vorher vereinbarten Terminen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Im folgenden wird der Leistungsgegenstand genauer beschrieben:

1.1) Angebot: Das jeweilige Abonnement bzw. die gebucht Leistung berechtigt sowohl zur Absolvierung eines Termins im Einzeltraining bzw. als Einzelanwendung. Spezialkonditionen Aurum: In der Regel sind auch 10 Trainingseinheiten in anderen TEILNEHMENDEN AURUM Studios (sofern das anderen AURUM Studio dies anbietet - diese Nutzung ist allenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden) während der Vertragslaufzeit nutzbar. Beim AURUM Training kann je nach Vertrag auch ein Partner-Training (2 Personen absolvieren das Training gemeinsam) gebucht werden. Dies gilt nur für AURUM und nicht für die anderen Anwendungen und Trainings. Das AURUM Abonnement ist kein klassisches Fitness-Abo oder Standard-Abo, sondern ein Personal Training das individuell auf den Kunden abgestimmt wird.

1.2) Körperanalyse: Die Körperanalyse und Beratung können nur gemäss gebuchten Paketen genutzt werden und sind, falls nicht anders im Angebot gekennzeichnet, kostenpflicht.

1.3) Equipment: Es besteht kein Anspruch auf bestimmtes Equipment oder Geräte. Der Personal Traininer kann insbesondere die Trainings dynamisch und Anhand der verfügbaren Methoden und Möglicheiten gestalten und anpassen. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn ein Kunde auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmtes Equipment, Geräte oder Übungen nicht mehr durchführen kann oder darf. In diesem Fall ist die Anbieterin berechtigt, alternative Methoden für die Leistungserbringung zu nutzen.

1.4) 24-Stunden Regel: Kostenfreie Stornierung, Terminverschiebung oder Änderung der Terminart sind nur bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn storniert, abgesagt oder verschoben oder erscheint der Kunde unangekündigt (No-Show) nicht zum gebuchten Termin, wird im Falle bestehender Einheiten die entsprechende Einheit automatisch abgezogen. Hat der Kunde ein Flatratemodell oder keine fix definierte Anzahl an Einheiten im Vertrag, wird eine Stornierungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.

1.5) Trainingseinheiten: Für das Absolvieren der gebuchten Trainingseinheiten durch den Kunden stellt die Anbieterin die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Der Kunde muss eine allfällige Hausordnung (die jederzeit implementiert, angepasst und/oder ergänzt werden kann) einhalten und hat den Anweisungen des Personals der Anbieterin Folge zu leisten. Die Trainingseinheiten sind an den vereinbarten Terminen zu absolvieren. Änderungen der Anschrift und/oder der Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung getroffen werden.

1.6) Ort der Leistungserbringung: Ist derzeit die Fürstenlandstrasse 135 in 9014 St. Gallen. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, das Training bzw. die Anwendung auch in anderen Räumlichkeit abzuhalten, welche sich in einem zumutbaren Radius von maximal 10km (Luftline) vom aktuellen Standort befinden. Die Anbieterin ist auch berechtigt, den Standort für gewissen Dienstleistungen permanent innerhalb von diesem Radius zu verlegen. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Widerruf, Rücktritt oder Rückerstattung.

1.7) Verfügbarkeit von Terminen und Slots: Die Anbieterin bietet sowohl persönlich betreute Personaltrainings und Therapien als auch personalfreie Anwendungen an. Es besteht jedoch keinerlei Anspruch auf bestimmte Termine oder Zeitfenster. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, ausschliesslich in einem von ihm gewünschten Zeitraum buchen zu können. Die Anbieterin stellt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen – Personal wie auch Maschinen – ausreichend Slots zur Verfügung. Eine Leistung gilt erst dann als terminllich nicht erfüllbar, wenn der Kunde innert sieben Tagen über die gesamten Öffnungszeiten hinweg weder über die offiziellen Buchungs-Apps noch nach persönlicher Rücksprache mit dem Persona einen verfügbaren Slot erhält. Entscheidend ist hierbei allein die objektive Verfügbarkeit eines Slots, unabhängig davon, ob dieser mit der persönlichen Zeitplanung des Kunden vereinbar ist. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für die individuelle Terminplanung des Kunden. Unabhängig davon ist die Anbieterin steht bestrebt und bemüht, für jeden Kunden die bestmöglichen Zeitslots zu finden.

​2.) Preis und Zahlung

2.1) Preise: Der digital angezeigte und bereits bestätigte Preis des Trainingsabonnements wird mit Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut bestätigt und ist bei Vertragsunterzeichnung mit der Vertragsart zugehörigen Zahlungsmethode zu entrichten. ​

2.2) Zahlungsmethoden: Der gebuchte Tarif wird bei Vertragsunterzeichnung für die gesamte Laufzeit bei der Zahlungsmethode "Rechnung" mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen fällig. Allfällige BAR Zahlungen sind sofort fällig. Kreditkarten-Zahlungen werden bei Einmalzahlung sofort fällig, und bei laufenden Monats-Abonnements automatisch abgebucht. Monatlich zahlbare Abonnements – wie z.B. Flex-Abos – sind immer sofort nach Erhalt fällig und haben keine Zahlungsfrist.

2.3) Zahlungspflicht: Die Pflicht zur Zahlung besteht auch dann, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Nicht konsumierte Trainings verfallen nach Ablauf der Laufzeit ersatzlos. Kommt der Kunde mit einem fälligen Betrag ganz oder teilweise in Verzug, wird der noch offene Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Des Weiteren wegen Verzugsgebühren (siehe Ziff. 2.4) und Mahngebühren (siehe Ziff. 2.5) fällig. Weitere zusätzlich anfallende Spesen (z. B. für Inkasso, rechtliche Schritte, Betreibungen) werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

2.4) Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, zur Deckung des erhöhten administrativen, organisatorischen und finanziellen Aufwands eine gestaffelte Verzugsgebühr zu erheben: 0 Fr. bis 100 Fr. = 9 Fr. Verzugsgebühr, 100 Fr. bis 500 Fr. = 45 Fr. Verzugsgebühr, 500 Fr. bis 1'100 Fr. = 90 Fr. Verzugsgebühr, 1'000 Fr. bis 2'000 Fr. = 180 Fr. Verzugsgebühr, 2'000 Fr. bis 3'000 Fr. = 270 Fr. Verzugsgebühr, 3'000 Fr. bis 4'000 Fr. = 360 Fr. Verzugsgebühr, 4'000 Fr. bis 5'000 Fr. = 450 Fr. Verzugsgebühr, 5'000 Fr. bis 6'000 Fr. = 540 Fr. Verzugsgebühr. Diese Gebühren dienen nicht der Bestrafung und sind keine Verzugszinsen, sondern sie dienem dem Ausgleich für die wirtschaftlichen Folgen, die durch verspätete Zahlungen entstehen – insbesondere bei Liquiditätsengpässen und Folgekosten für den laufenden Betrieb.

2.5) Mahngebühren: Die erste Mahnstufe erfolgt in Form einer kostenlosen Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, kann mit der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben werden. Bei weiterer Nichtzahlung wird eine dritte Mahnung versendet, wofür eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 20.00 anfällt. Die Mahngebühren dienen der Deckung des administrativen Aufwands für Kommunikation, Verwaltung und Zahlungsüberwachung. Insgesamt werden maximal zwei kostenpflichtige Mahnstufen angewendet. Oben genannte Verzugsgebühren fallen zusätzlich an.


2.6) Zahlungsverzug monatliche Zahlungen: Sollte ein Kunde mit einen Abo mit montlicher Zahlung mit mehr als einer Rate in Zahlungsverzug kommen, oder wiederholt mit seinen monatlichen Raten in Verzug geraten, ist die Anbieterin berechtigt, den vollen Betrag für das Abo über die gesamte Laufzeit einzuverlangen. Bei Flex Abos bzw. monatlichen Abos ohne fixe Laufzeit, ist eine Vorauszahlung von 4 Monaten zu leisten.

2.7) Monatliche Zahlungen: Monatlich zahlbare Abonnements – wie z.B. Flex-Abos – sind ausschliesslich mittels gültiger Kreditkarte zu begleichen. Gibt der Kunde keine gültige Kreditkarte an oder ist die hinterlegte Karte nicht belastbar, ist er verpflichtet, umgehend vor Ort gemeinsam mit einem Mitarbeitenden von Biokinetics eine gültige Karte zu hinterlegen. Verweigert der Kunde nachträglich die Angabe einer Kreditkarte oder bleibt eine funktionierende Zahlungsmethode aus, ist Biokinetics berechtigt, die gesamte Abogebühr im Voraus zu verlangen. Bei Flex-Abos entspricht dies einer Vorauszahlung von 4 Monaten gemäss der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

2.8) Keine Übertragbarkeit in der Werbung: Die Anbieterin distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen anderen Preis oder Paketangeboten, welche z.b. von anderen AURUM Filiale angeboten werden. Es können keine Ansprüche aus der Werbung von anderen AURUM Studios oder von AURUM selbst auf die Anbieterin übertragen werden.

2.9) Kreditkartendaten: Gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an, so stimmt er ausdrücklich zu, dass diese Kreditkartendaten auch für zukünftige Abbuchungen verwendet werden dürfen. Dies auch gilt insbesondere dann, wenn sich ein Abonemment automatisch verlängert hat. Wenn der Kunde z.B. vorher bereits monatlich bezahlt hat, wird in diesem Fall wird die monatliche Abbuchung über diese Kreditkarte vorgenommen. Auch bei einer erneuten einmaligen Zahlung, kann bei hinterlegter Kreditkarten bei der Aboverlängerung diese Abbuchung durchgeführt werden.

2.10) Sonderaufwände, Chargebacks: Werden durch den Kunden Sonderaufwände, z. B. durch Umbuchungen von Abonnements, Stornierungen oder Ausbuchungen von bereits gestellten Rechnungen, Rückabwicklungen von Verträgen sowie insbesondere Chargebacks (Rückbuchungen) einer Kreditkarte verursacht, so muss der Kunde die Anbieterin für diese Aufwände vollständig entschädigen. Die Anbieterin kann diese Aufwände mit 120 Fr. (exkl. MWST) pro Stunde verrechnen. Bei Chargeback-Verfahren wird zusätzlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag oder mindestens 100 Fr. pro Transaktion in Rechnung gestellt. Sollte durch eine Bank ein Chargeback-Verfahren (Rückbuchungsverfahren) durchgeführt werden, hat der Kunde ausserdem allfällige Transaktionsgebühren dafür zu tragen und muss die entsprechenden Ausstände per Banküberweisung an die Anbieterin ausgleichen.

2.11) Leistung nur bei Zahlung: Die Anbieterin behält sich das Recht vor, in Falle einer nicht erfolgten bzw. einer überfälligen Zahlung die Zugang zu den Leistungen zu sperren, solange bis der Zahlungseingang erfolgt ist. Das Sperren der Leistungen entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung des Vertrages und der Zahlung. Die Leistung ist unabhäning von der Nutzung zu bezahlen. Sollte der Kunden wegen nicht oder zu spät erfolgten Zahlungen für Leistungen gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Vertragsverlängerung, Vergütung oder Gutschrift von Einheiten.

3.) Rücktrittsrecht, Pausierung, Krankheitsfall

3.1) Widerrufs- und Rücktrittsrecht: Es besteht kein Widerrufsrecht und kein Rücktrittsrecht. Eine Rückerstattung des Abonnement-Betrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Trainingseinheiten können während der vertraglich vereinbarten Dauer ab Beginn der Vertragslaufzeit genutzt werden. Sollte es den Bedarf einer Vertragsunterbrechung geben, ist dies der Anbieterin vor dem Ablauf dieser Frist schriftlich mitzuteilen.

3.2) Pausierung/Suspend: Die Anbieterin gewährt im beiderseitigen Einvernehmen nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweis es oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsgebers über einen beruflichen bedingten Auslandsaufenthalt, eine Ruhezeit. Die Ruhezeit wird an die Nutzungslaufzeit angehängt (sofern Ziff. 3.3 bzw. 3.4 erfüllt ist). Eine Pausierung oder ein Vertragsunterbruch (egal aus welchem Grund) führt nicht zu einer Verschiebung der Kündigungsfrist. Was sich verlängert ist nur die Nutzungsdauer, also das Enddatum der aktuellen Vertragsperiode.

3.3) Urlaub/Ferien: Urlaube sind grundsätzlich nicht von der Pausierung gedeckt und können jedoch nach Absprache mit den Coaches genehmigt werden. Diese Genehmigung ist nur dann gültig, wenn folgenden Punkte eingehalten werden:

- Urlaube müssen mindestes 2 Woche vor Urlaubsantritt gemeldet werden
- Es dürfen keine einzelne Tage genehmigt werden, der Urlaub muss mindesten 5 Tage umfassen
- Jahres-Abonnemente dürfen maximal 2 Monate Urlaube pro Kunde und Kalenderjahr pausiert werden
- Halbjahres-Abonnemente dürfen maximal 1 Monate Urlaube pro Kunde und Halbes Kalenderjahr pausiert werden
- Kürzeres Abonnementlaufzeiten und/oder 10er Karten können nicht mit Urlaub pausiert werden

3.4) Unverzügliche Meldung von Pausierung/Suspend: Jeglich Attest oder Nachweis für eine Pausierung muss unverzüglich an der Anbieterin gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen die länger als 2 Wochen vom Attest-Datum zurückliegen bzw. bei Urlauben nicht mindestens 2 Woche vor Urlaubsantritt gemeldet werden (vgl. Ziff. 3.3), können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese erst kurz vor Ablauf bzw. nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit gemacht wird. Urlaube können niemals nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit nachgereicht werden. Mündliche Meldung sind nicht anerkannt. Die Belege müssen schriftlich erfolgen.


3.5) Im Krankheits- oder Todesfall bzw. im Falle, dass eine auf dem Gesundheitsfragebogen genannte Erkrankung eintreten sollte, welche das Nutzen der Anwendungen für einen längeren, unbestimmten Zeitraum unmöglich macht, kann das Abo an ein Familienmitglied abgetreten werden, einzig eine Rückerstattung ist nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei einer Verlegung des Wohnortes des Kunden möglich. Der neue Wohnort muss mindestens 50 km vom Studiostandort entfernt sein. Diese ausserordentliche Kündigung tritt mit dem folgenden Monatsersten nach der Vorlage einer Meldebestätigung in Kraft.​

4.) Kündigung & Automatische Verlängerung


4.1) Kündigungsanfrageformular: Um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen, muss die Kündigung über das Formular auf biokinetics.ch/kuendigungsanfrage erfolgen. Nur so kann unser System deine Anfrage korrekt zuordnen und bearbeiten. Kündigungen auf anderem Weg (z. B. per Telefon, Whatsapp, E-Mail, Brief, etc.) können leider nicht verbindlich entgegengenommen werden. Nach Absenden des Formulars erhältst du eine Eingangsbestätigung. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie vollständig, korrekt und fristgerecht eingegangen ist. Sollten Angaben fehlen oder unklar sein (z. B. Vertragsnummer, Laufzeit, Aboart), kontaktiert dich unser Team zur Klärung.

4.2) Kündigungsfristen: Falls eine Verlängerung nicht gewünscht ist, muss das Abonnement über das offizielle Kündigungsformular (siehe Ziff. 4.1) und innerhalb der vorgesehenen Fristen gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo automatisch um die gleiche Laufzeit zum regulären Listenpreis. Aus technischen Gründen erlaubt unsere Software eine Kündigung frühestens ab der Hälfte der vereinbarten Laufzeit.

Die Kündigungsfristen sind wie folgt:

- 12-Monats-Abo: Kündigung spätestens 2 Monate vor Ablauf.
Beispiel: Abo startet am 01.01., läuft bis 31.12. → Kündigung muss spätestens am 31.10. bei uns sein.

- 6-Monats-Abo: Kündigung spätestens 2 Monate vor Ablauf.
Beispiel: Abo startet am 01.01., läuft bis 30.06. → Kündigung muss spätestens am 30.04. bei uns sein.

- 3-Monats-Abo oder 10er-Sessions: Kündigung spätestens 1 Monat vor Ablauf.
Beispiel: Abo startet am 01.01., läuft bis 31.03. → Kündigung muss spätestens am 28.02. bei uns sein.

- Flex-Abo / Monatsabo (verlängert sich jeweils um einen Monat): Kündigungsfrist 4 Monate.
Das bedeutet: Dein Abo verlängert sich jeden Monat am gleichen Tag, an dem es gestartet ist (z. B. immer am 04.).
Wenn du kündigst, läuft dein Abo noch volle 4 Monate weiter bis zum nächsten Verlängerungstermin.
Beispiel: Abo startet am 04.04. → Kündigung am 18.08. → Kündigungsfrist bis 04.01. → letztes Abbuchungsdatum ist der 04.01.

Ein gewährter Rabatt wird nur auf die Folgelaufzeit übertragen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

4.3) Benachrichtigung: Die Anbieterin ist nicht verpflichtet den Kunden vor einer automatischen Verlängerung gesondert zu benachrichten. Der Kunde kann sich nicht auf als Fehlen solcher Benachrichtungen berufen, wenn er die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Er ist angehalten sich im Sinne der Eigenverantwortung rechtzeitig mit der Anbieterin diesbezüglich in Verbindung zu setzen.

4.4) Ungültigkeit von mündliche Absprachen: Mündliche Absprachen sind nicht ausreichend um ein Abo zu kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich wie in Ziff. 4.) Kündigungsanfrage mittels dem elektronischen Kündigungsformular erfolgen. Falls keine schriftliche Kündigung erfolgt oder diese nicht über das vorgegeben Formar erfolgt, verlängert sich das Abo automatisch um die Laufzeit und den offiziellen Listenpreis.

4.5) Verfallende Einheiten: Sämtliche Einheiten verfallen nach den entsprechenden Laufzeiten der Abonnements in welchen diesen gekauft werden. Wenn sich z.B. ein Abo für eine gekaufte 10er Karte nach der Laufzeit von3 Monaten verlängert, jedoch nicht alle Einheiten aufgebraucht wurden, verfallen diese nicht aufgebrauchten Einheiten ersatzlos und es stehen mit der erfolgreichen Vertragsverlängerung wieder 10 frischen Einheiten für die neue Laufzeit von den nächsten 3 Monaten zur Verfügung.

5.) Hinweise zur Datenverarbeitung

5.1) Allgemeinde Datenverarbeitung: Die Anbieterin erhebt, verarbeitet und nutzt Personendaten ihrer Kundinnen und Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Ohne Einwilligung werden Daten nur soweit bearbeitet, wie dies für den Abschluss und die Durchführung des Vertragsverhältnisses, für die Inanspruchnahme und Abrechnung von angebotenen Leistungen, sowie für Werbezwecke von der Anbieterin an den Kunden erforderlich ist. Mehr Details finden sich in unseren Datenschutzerklärungen.

5.2) Kontaktierung zu Werbezwecken: Mit der Erteilung eines Auftrags, dem Ausfüllen eines Onlineformulars, der Teilnahme an Wettbewerben oder der Reaktion auf Onlinewerbung, sowie der Interaktion auf Socialmediaplattformen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, von der Anbieterin auch zu Werbezwecken kontaktiert zu werden. Hierfür können insbesondere E-Mail, SMS oder WhatsApp genutzt werden.

5.3) Fotos & Bilder: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erteilt der Kunde die ausdrücklichen Genehmigung, dass die Biokinetics Studio One GmbH alle Bilder oder Fotos von ihm bzw. ihr, die während der Trainings gemacht wurden, uneingeschränkt für Werbezwecke oder im Bereich Socialmedia verwendet und nutzen darf. Es können keine Vergütungen oder andere Rechte geltend gemacht werden.​

6.) Einverständniserklärung zur Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen

6.1) Einverständnis zu Aufzeichnungen: Mit der Teilnahme an Events, Kursen, Trainings, Seminaren oder sonstigen Angeboten der Anbieterin sowie bei Veranstaltungen, die durch Content Creators, Referenten, Partner oder sonstige Dritte im Namen oder im Auftrag der Anbieterin durchgeführt werden, erklären sich die Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden, Mitwirkenden sowie genannten Dritten ausdrücklich damit einverstanden, dass von ihnen Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen erstellt werden.

6.2) Nutzungsrechte: Die Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden, Mitwirkenden sowie Content Creators, Referenten, Partner und sonstige Dritte räumen der Anbieterin an sämtlichen im Rahmen der Angebote oder Veranstaltungen erstellten Aufnahmen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares, unwiderrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

- die Verwendung zu Werbe- und Marketingzwecken (z. B. Webseiten, Social Media, Printmedien, Newsletter, Broschüren, Plakate),

- die Nutzung zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken (z. B. interne Schulungen, E-Learning, Onlinekurse, Plattformen),

- die Veröffentlichung in Präsentationen, Fachbeiträgen oder sonstigen Kommunikationsmitteln der Anbieterin.

6.3) Verzicht auf Vergütung: Die Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden, Mitwirkenden sowie Content Creators, Referenten, Partner und sonstige Dritte verzichten ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber der Anbieterin im Zusammenhang mit der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen. Eine Vergütung, Entschädigung oder Nachbearbeitungspflicht besteht nicht.

6.4) Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Die Anbieterin stellt sicher, dass erforderliche Rechte Dritter (z. B. Fotografen, Kameraleute, Produzenten) rechtmässig erworben werden. Die Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden, Mitwirkenden sowie Content Creators, Referenten, Partner und sonstige Dritte verzichten insoweit auf die Geltendmachung eigener Persönlichkeits- oder Urheberrechte, soweit dies für die vertragsgemässe Nutzung gemäss Ziffer 6.2 erforderlich ist.

6.5) Datenschutz: Die Erstellung und Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts (Schweizer DSG sowie, sofern anwendbar, EU-DSGVO). Die Aufnahmen werden ausschliesslich für die in Ziffer 6.2 genannten Zwecke verwendet. Weitere Informationen über die Datenbearbeitung, deren Rechtsgrundlagen und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung der Anbieterin geregelt.

7.) Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, sowie besondere Ausfälle,

Für den Fall, dass das Studio der Anbieterin aufgrund eines nicht von ihr zu verschuldenden Ereignisses "höherer Gewalt" und/oder wegen"besonderen Ausfällen" die Vereinbarung gar nicht (beispielsweise infolge einer vollständigen Schliessung des Studios), nicht vollständig (z.B. aufgrund einer Teilschliessung oder vorübergehenden Schliessung des Studios) oder nicht rechtzeitig (Verzug) erfüllt, bestehen keine Haftung der Anbieterin und keine Schadenersatzansprüche des Mitgliedes (insbesondere in Form einer Rückvergütung für bereits geleistete Beiträge oder Verlängerung der Vertragsdauer) gegenüber der Vertragspartnerin bzw. der Anbieterin. Als höhere Gewalt im Sinne der vorliegenden Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle bzw. Einflussbereiches der Parteien, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien und Pandemien, behördlich angeordnete Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und/oder Sicherheit oder der Ausfall öffentlicher Infrastrukturanlagen (wie Werke der Strom- und Energieversorgung). Als besondere Ausfälle gelten Ausfälle, welche auf Grund von Maschinen- oder Softwareproblemen verursacht wurden, auf welche die Anbieterin direkt keinen Einfluss hat. Ebenso gelten krankheitsbedingte Ausfälle von Personal Coaches und Mitarbeiter als besondere Ausfälle.

8.) Haftung

Jegliche weitere Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, unter allen Titeln ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Anbieterin in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden etc. Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden der Anbieterin. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass ihm die mit Kraftsport verbundenen Risiken bestens bewusst sind und er entsprechend darüber aufgeklärt wurde. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde bestätigt, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer gesundheitlichen Verfassung zu befinden, die für das HIT-Training erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte die Anbieterin Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Kunden haben, kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender gesundheitlicher Status heraus, kann die Anbieterin den Buchungsantrag ablehnen.


Bei einem Konkurs, Verkauf, Standortverschiebung oder bei Beendigung der Geschäftstätigkeit der Anbieterin, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung von Beiträgen, selbst dann nicht, wenn das Abonnement noch verbleibende Restlaufzeit hat. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, die Anbieterin, sowie deren Inhaber und Organe, in diesem Fall schadlos zu halten. Die Konsequenzen der vorliegenden Erklärung sind dem Kunden vollumfänglich bekannt und er wurde von der Anbieterin entsprechend darüber aufgeklärt. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, Alles gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich vollumfänglich damit einverstanden.​

9.) Gesundheitsanforderungen

Der Kunde ist verpflichtet den aktuelle Gesundheitsfragebogen der Anbieterin auszufüllen und vor Beginn jedes Trainings und jeder Behandlung seine Gesundheitszustand bekannt zu geben. Er bestätigt ausdrücklich, dass er die genannten Hinweise zur Gesundheitsanforderung gelesen und verstanden hat Veränderungen des Gesundheitszustandes müssen der Anbieterin umgehend und ohne Aufforderung oder Erinnerung schnellstmöglich mitgeteilt werden.​

Beim Vorliegen oder Auftreten der folgenden „absoluten“ Kontraindikationen darf grundsätzlich keine Anwendung durchgeführt werden:

- Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen und entzündliche Prozesse

- Kürzlich vorgenommene Operationen

- Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörungen

- Stents und Bypässe, die weniger als 6 Monate aktiv sind

- Unbehandelter Bluthochdruck

- Diabetes Mellitus

- Schwangerschaft

- Elektrische Implantate, Herzschrittmacher

- Herz-Rhythmus-Störung

- Tumor und Krebserkrankung

- Blutungsstörung, Blutungsneigung (Hämophilie)

- Neuronale Erkrankung, Epilepsie, schwere Sensitivitätsstörungen

- Bauchwand- und Leistenhernie

- Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmittel

Beim Vorliegen oder Auftreten von „relativen“ Kontraindikationen darf grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Freigabe erfolgen:

- Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose

- Akute Neuralgien

- Bandscheibenvorfälle

- Implantate, die älter als 6 Monate sind

- Erkrankungen der inneren Organe und insbesondere Nierenerkrankungen

- Kardiovaskuläre Erkrankungen

- Bewegungskinetosen

- Größere Flüssigkeitsansammlungen im Körper, Ödeme

- Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme

- Verbrennungen

- Entsprechende Medikamente

Das AURUM-Training ist hoch intensiv. Trinken Sie vorher ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5 l) und brechen Sie das Training bei Unwohlsein umgehend ab. Vermeiden Sie zusätzliche körperliche Anstrengung am gleichen Tag.


10.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.​

11.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist St. Gallen.​

Öffnungszeiten

MO-FR 07:00-20:00
SA 08:00-16:00

Social Media

Kontakt

Biokinetics Zentrum für

Longevity, Health & Training

Fürstenlandstrassse 135

9014 St. Gallen

+41 78 220 21 17

(Whatsapp und Telefon)

[email protected]

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